Bei uns im Haus gibt es im Keller eine Waschküche und einen Trockenraum, der für alle Bewohner gedacht ist. Aber die Herrschaften aus dem ersten Stock haben seit einiger Zeit das Gefühl, dass diese Einrichtung nur ihnen allein gebührt. Sie waschen und trocknen, wann immer es ihnen gefällt. Dass andere Leute auch schmutzige Wäsche haben, ist ihnen offenbar ganz egal. Mehr als einmal konnten wir unverrichteter Dinge wieder abziehen, weil die Waschmaschine schon besetzt war. Eine Nachbarin ist schon mal so wütend geworden, dass sie sogar die Wäsche einfach abgenommen und im ersten Stock vor die Tür gelegt hat. Aber das ist natürlich auch keine Lösung. Die Benutzung der Gemeinschaftsanlagen ist sowohl in der Hausordnung als auch im Mietrecht eindeutig geregelt. Darauf werden wir jetzt noch mal in einem Brief hinweisen. Alle wollen unterschreiben.
Haustür Lärm ist das ein Mietmangel ?
Wir haben Ärger mit einem Nachbarn, der dauernd die Haustür ins Schloss fallen lässt. Das macht jedes Mal einen Riesenkrach. Wir können das überhaupt nicht nachvollziehen, denn ansonsten hört und sieht man nichts von dem Burschen. Er lebt zurückgezogen und fast ist es so, als ob es ihn gar nicht gibt. Nur eben diese Faulheit, wenn er das Haus verlässt und wieder betritt! Dann scheppert es so, dass es einem durch Mark und Bein geht. Wir haben schon in der Hausordnung nachgesehen, aber da steht leider nichts zu diesem Problem drin. Da muss man ja auch erst mal drauf kommen, dass einer so was macht! Wir hoffen nun, dass wir im Mietrecht einen Paragrafen zur nachbarschaftlichen Rücksichtnahme finden. Den wollen wir fotokopieren und ihm mal in den Briefkasten stecken.
Eigene Sat-Anlage auf dem Balkon – ist das Erlaubt ?
Mein Mann ist Ausländer und möchte gern die Fernsehprogramme aus seiner Heimat empfangen. Wir haben uns deshalb vor Kurzem eine Satellitenschüssel angeschafft und am Balkon angebracht. Mein Mann hat sich riesig gefreut, als er endlich mal wieder die Nachrichten in seiner Muttersprache anschalten konnte. Leider hat die Freude nicht lange gewährt. Wir bekamen einen Brief vom Vermieter mit der Aufforderung, die Schüssel umgehend wieder abzubauen. Er bezieht sich auf das geltende Mietrecht und empfindet die Schüssel als Verschandelung seiner Fassade. Schließlich gehe unser Balkon nach vorne raus und sei damit von der Straße gut zu sehen. Wir sind natürlich nun sehr traurig und auch etwas böse. Einerseits möchten wir es uns nicht mit dem Vermieter verderben, andererseits würde mein Mann sich gern weiter aus erster Hand über die Vorgänge in seiner Heimat informieren. Wir fragen uns ernsthaft, welches Gut wichtiger ist.
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Mietrecht bei wer-weiss-was.de
Mietrecht Fragen-Antworten bei Wohnung.net
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