Ein Immobilienmakler vermittelt Immobilien an Interessenten. Seine Vermittlertätigkeit umfasst den Kauf, Verkauf und Tausch von Grundstücken sowie von Geschäftsräumen, Häusern und Unternehmen. Miet- und Pachtverträge für Unternehmen, Geschäftsräume, Grundstücke und Wohnungen gehören ebenso dazu wie die Vermittlung von Hypothekardarlehen und Beteiligungen und Anteilen an Immobilienfonds. Für diese Vermittlungstätigkeit erhält der Makler eine Provision. Die Provision für die Vermittlung von Mietwohnungen und zu mietenden Einfamilienhäusern wurde im September 2010 gesenkt, diese Senkung bedeutet für Mieter eine Entlastung von durchschnittlich 800,-.
Keine Entlastung durch Senkung der Maklerprovision gibt es jedoch für Wohnungskäufe. Hier müssen immer noch drei Prozent des Kaufpreises. Diese Belastung ist durch die derzeit gestiegenen Wohnungspreise viel zu hoch. Laut Arbeiterkammer sind Makler durch diese Senkung der Provision nicht existenzgefährdet, da die Makler üblicherweise keine Provision von den Vermietern verlangten, sondern nur von den Interessenten. Die durch die Senkung der Provision entstandenen Verluste können sie sich jetzt über die Vermieter holen.
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